1-3 von 3
Sortieren:
    3
    MisterEde · angelegt
     

    Mittlerweile scheint es zumindest eine Option zu geben. Nachdem Rücknahmeabkommen mit Marokko und Algerien auf dem Weg sind, können demnächst Abschiebungen dorthin stattfinden.

    Ich denke, es ist auch in Ordnung, Personen ohne Bleibeberechtigung in ihre Heimatländer zurückzuführen. Streiten kann, oder vielleicht auch muss, man sich allerdings darüber, ob Deutschland das Bleiberecht bislang zu restriktiv gewährt.

    Das ist ja nur nicht aufgefallen, weil Abschiebungen eben oft nicht möglich waren und in diesen Fällen die Verweigerung des Bleiberechts keine nach außen sichtbaren Konsequenzen hatte. Konsequenzen hatte.

    2
    MisterEde · angelegt
     

    Mittlerweile scheint es zumindest eine Option zu geben. Nachdem Rücknahmeabkommen mit Marokko und Algerien auf dem Weg sind Link: http://www.tagesschau.de/ausland/de-maiziere-maghreb-107.html , sind](http://www.tagesschau.de/ausland/de-maiziere-maghreb-107.html), können demnächst Abschiebungen dorthin stattfinden.

    Ich denke, es ist auch in Ordnung, Personen ohne Bleibeberechtigung in ihre Heimatländer zurückzuführen. Streiten kann, oder vielleicht auch muss, man sich allerdings darüber, ob Deutschland das Bleiberecht bislang zu restriktiv gewährt.

    Das ist ja nur nicht aufgefallen, weil Abschiebungen eben oft nicht möglich waren und in diesen Fällen die Verweigerung des Bleiberechts keine Konsequenzen hatte.

    1
    MisterEde · angelegt
     

    Mittlerweile scheint es zumindest eine Option zu geben. Nachdem Rücknahmeabkommen mit Marokko und Algerien auf dem Weg sind](http://www.tagesschau.de/ausland/de-maiziere-maghreb-107.html), können demnächst Abschiebungen dorthin stattfinden.

    Ich denke, es ist auch in Ordnung, Personen ohne Bleibeberechtigung in ihre Heimatländer zurückzuführen. Streiten kann, oder vielleicht auch muss, man sich allerdings darüber, ob Deutschland das Bleiberecht bislang zu restriktiv gewährt.

    Das ist ja nur nicht aufgefallen, weil Abschiebungen eben oft nicht möglich waren und in diesen Fällen die Verweigerung des Bleiberechts keine Konsequenzen hatte.