Hallo MisterEde,

habe mir § 90 ff StGB angeschaut. Grundsätzlich sind alle Menschen gemäß unserer Verfassung vor dem Gesetz gleich.

Dass in § 90 der Bundespräsident noch einmal besonders hervorgehoben wird, hat sicher seine Gründe. M.E. wird er dadurch nicht bevorzugt behandelt. Der Schaden, der entsteht, wenn er beleidigt oder verleumdet wird, ist nur ungleich schlimmer, als wenn es einem Otto-Normalverbraucher geschieht. M.E. hat es die Causa "Wulff" gezeigt.

§ 90 StGB ist für mich nachvollziehbar.

Mit freundlichem Gruß! Doro