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    Felix Blickwinkel Blog · angelegt
     

    natürlich sind Hassprediger zu untersagen, zu bestrafen oder auszuweisen. Ebenso gehört Salafismus oder Wabhabismus in Deutschland verboten. Ebenso wie Faschisten oder anderen Staatsfeinden müssen auch religiös motivierte Feinde der offenen Gesellschaft ab einem Punkt ausgeschlossen, verboten oder bekämpft werden. Die offene Gesellschaft ist kein Ringelpietz mit Anfassen, sondern sie hat Regeln und wer gegen diese verstösst, ist raus.

    Dann ist sie aber eben nicht mehr Offen. Das mag Haarspalterei sein, erscheint mir aber sehr wichtig, denn letzten Endes wird hier zwischen „Guten“ und „Bösen“ Meinungen entschieden bzw. staatsgefährdenden und staatstragenden. Begründung ist also letzten Endes der Staat, nicht die Freiheit/ Offenheit. Es trifft sich eben nur gerade, dass wir eine vermeintlich überaus offene Gesellschaft sind. Davon abgesehen ist es natürlich Realität und daran wird sich vorerst sowieso nicht viel ändern.

    Zu 4. Ja, ich wollte auch nicht bestreiten, dass es sich dabei um ein Problem handelt. Auch hier ist jedoch die Frage, wie eng die Grenzen gezogen werden sollten. Für mich liest sich Ihre Eingrenzung mit starkem Bezug zum Islamismus. Dieser ist aber nun gerade keine Religion, sondern eine Ideologie.

    Die Frage die sich der Staat hier stellen sollte, ist, inwieweit die durch Verbote zu erreichende Verhinderung der Ideologie in die Rechte der schlichten muslimischen Gläubigen eingreifen darf/ soll. Hier gilt es also abzuwägen und m.E. nach ist gerade im Hinblick auf die (vermeintlichen) Gefahren des Islamismus das Recht des freien Glaubens noch höher zu Werten.

    Ebenso bzgl. der Emanzipation gilt es letzten Endes Abzuwägen was schwerer wiegt: Der mögliche Zwang zur Burka (&/oder Kopftuch) durch die Familie in einem Rechtsstaat wie dem unseren gegenüber dem Zwang zum Verzicht auf Burka (&/oder Kopftuch) und dem damit in Kauf genommenen massiven Angriff auf die seelische Unversehrtheit von Musliminnen, die genannte Bedeckungen freiwillig tragen.

    Gerade eine offene und rechtsstaatliche Gesellschaft sollte hier letzteres höher Bewerten, was ja auch mehr oder weniger Linie des BVerfG ist – zmd. Bzgl. der Kopftuchdebatte.

    Das aktuell im innerpolitischen Diskurs von Regierung und regierenden Parteien die aufgeklärten Strömungen im hiesigen Islam nicht genügend eingebunden werden oder sogar de facto konservative Verbände (DITIB, Zentralrat der Muslime etc.) bevorzugt von Medien und Politik angesprochen werden, ist ein falsches Signal. Ein Problem, das unter Merkel aber nicht mehr gelöst werden wird.

    Kann dem nur zustimmen.

    Eine zu konservative Auslegung einer Religion, wie z.B. die Quaker in den USA, sollte von einem aufgeklärten, europäischen Land nicht geduldet werden.

    Auch hier haben wir wohl in den grundlegenden Punkten einfach unterschiedliche Ansichten. Das ist ja aber erstmal nichts Schlimmes. Aus meiner Sicht sollte im Gegenteil gerade ein aufgeklärtes, europäisches Land diese Dulden. Wer sonst hätte diesen Ideen etwas entgegenzuwerfen, wenn nicht ein aufgeklärtes Europa?

    Die Überwindung von Religion erscheint mir keinesfalls als Errungenschaft der Zivilisation. Die wirkliche Errungenschaft liegt doch in der Toleranz der (aller?) Religionen und genau diese darf nicht wieder, wie im aktuellen Fall anhand des Islams und seiner Auslegung sowie soziokulturellen Alltagsbedeutung untergraben werden.

    5. Da haben Sie natürlich Recht.

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    Felix Blickwinkel Blog · angelegt
     

    natürlich sind Hassprediger zu untersagen, zu bestrafen oder auszuweisen. Ebenso gehört Salafismus oder Wabhabismus in Deutschland verboten. Ebenso wie Faschisten oder anderen Staatsfeinden müssen auch religiös motivierte Feinde der offenen Gesellschaft ab einem Punkt ausgeschlossen, verboten oder bekämpft werden. Die offene Gesellschaft ist kein Ringelpietz mit Anfassen, sondern sie hat Regeln und wer gegen diese verstösst, ist raus.

    Dann ist sie aber eben nicht mehr Offen. Das mag Haarspalterei sein, erscheint mir aber sehr wichtig, denn letzten Endes wird hier zwischen „Guten“ und „Bösen“ Meinungen entschieden bzw. staatsgefährdenden und staatstragenden. Begründung ist also letzten Endes der Staat, nicht die Freiheit/ Offenheit. Es trifft sich eben nur gerade, dass wir eine vermeintlich überaus offene Gesellschaft sind. Davon abgesehen ist es natürlich Realität und daran wird sich vorerst sowieso nicht viel ändern.

    Zu 4. Ja, ich wollte auch nicht bestreiten, dass es sich dabei um ein Problem handelt. Auch hier ist jedoch die Frage, wie eng die Grenzen gezogen werden sollten. Für mich liest sich Ihre Eingrenzung mit starkem Bezug zum Islamismus. Dieser ist aber nun gerade keine Religion, sondern eine Ideologie. Die Frage die sich der Staat hier stellen sollte, ist, inwieweit die durch Verbote zu erreichende Verhinderung der Ideologie in die Rechte der schlichten muslimischen Gläubigen eingreifen darf/ soll. Hier gilt es also abzuwägen und m.E. nach ist gerade im Hinblick auf die (vermeintlichen) Gefahren des Islamismus das Recht des freien Glaubens noch höher zu Werten. Ebenso bzgl. der Emanzipation gilt es letzten Endes Abzuwägen was schwerer wiegt: Der mögliche Zwang zur Burka (&/oder Kopftuch) durch die Familie in einem Rechtsstaat wie dem unseren gegenüber dem Zwang zum Verzicht auf Burka (&/oder Kopftuch) und dem damit in Kauf genommenen massiven Angriff auf die seelische Unversehrtheit von Musliminnen, die genannte Bedeckungen freiwillig tragen. Gerade eine offene und rechtsstaatliche Gesellschaft sollte hier letzteres höher Bewerten, was ja auch mehr oder weniger Linie des BVerfG ist – zmd. Bzgl. der Kopftuchdebatte.

    Das aktuell im innerpolitischen Diskurs von Regierung und regierenden Parteien die aufgeklärten Strömungen im hiesigen Islam nicht genügend eingebunden werden oder sogar de facto konservative Verbände (DITIB, Zentralrat der Muslime etc.) bevorzugt von Medien und Politik angesprochen werden, ist ein falsches Signal. Ein Problem, das unter Merkel aber nicht mehr gelöst werden wird. Kann dem nur zustimmen. Eine zu konservative Auslegung einer Religion, wie z.B. die Quaker in den USA, sollte von einem aufgeklärten, europäischen Land nicht geduldet werden.

    Auch hier haben wir wohl in den grundlegenden Punkten einfach unterschiedliche Ansichten. Das ist ja aber erstmal nichts Schlimmes. Aus meiner Sicht sollte im Gegenteil gerade ein aufgeklärtes, europäisches Land diese Dulden. Wer sonst hätte diesen Ideen etwas entgegenzuwerfen, wenn nicht ein aufgeklärtes Europa? Die Überwindung von Religion erscheint mir keinesfalls als Errungenschaft der Zivilisation. Die wirkliche Errungenschaft liegt doch in der Toleranz der (aller?) Religionen und genau diese darf nicht wieder, wie im aktuellen Fall anhand des Islams und seiner Auslegung sowie soziokulturellen Alltagsbedeutung untergraben werden. 5. Da haben Sie natürlich Recht.

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    Felix Blickwinkel Blog · angelegt
     

    natürlich sind Hassprediger zu untersagen, zu bestrafen oder auszuweisen. Ebenso gehört Salafismus oder Wabhabismus in Deutschland verboten. Ebenso wie Faschisten oder anderen Staatsfeinden müssen auch religiös motivierte Feinde der offenen Gesellschaft ab einem Punkt ausgeschlossen, verboten oder bekämpft werden. Die offene Gesellschaft ist kein Ringelpietz mit Anfassen, sondern sie hat Regeln und wer gegen diese verstösst, ist raus.

    Dann ist sie aber eben nicht mehr Offen. Das mag Haarspalterei sein, erscheint mir aber sehr wichtig, denn letzten Endes wird hier zwischen „Guten“ und „Bösen“ Meinungen entschieden bzw. staatsgefährdenden und staatstragenden. Begründung ist also letzten Endes der Staat, nicht die Freiheit/ Offenheit. Es trifft sich eben nur gerade, dass wir eine vermeintlich überaus offene Gesellschaft sind. Davon abgesehen ist es natürlich Realität und daran wird sich vorerst sowieso nicht viel ändern.

    Zu 4. Ja, ich wollte auch nicht bestreiten, dass es sich dabei um ein Problem handelt. Auch hier ist jedoch die Frage, wie eng die Grenzen gezogen werden sollten. Für mich liest sich Ihre Eingrenzung mit starkem Bezug zum Islamismus. Dieser ist aber nun gerade keine Religion, sondern eine Ideologie. Die Frage die sich der Staat hier stellen sollte, ist, inwieweit die durch Verbote zu erreichende Verhinderung der Ideologie in die Rechte der schlichten muslimischen Gläubigen eingreifen darf/ soll. Hier gilt es also abzuwägen und m.E. nach ist gerade im Hinblick auf die (vermeintlichen) Gefahren des Islamismus das Recht des freien Glaubens noch höher zu Werten. Ebenso bzgl. der Emanzipation gilt es letzten Endes Abzuwägen was schwerer wiegt: Der mögliche Zwang zur Burka (&/oder Kopftuch) durch die Familie in einem Rechtsstaat wie dem unseren gegenüber dem Zwang zum Verzicht auf Burka (&/oder Kopftuch) und dem damit in Kauf genommenen massiven Angriff auf die seelische Unversehrtheit von Musliminnen, die genannte Bedeckungen freiwillig tragen. Gerade eine offene und rechtsstaatliche Gesellschaft sollte hier letzteres höher Bewerten, was ja auch mehr oder weniger Linie des BVerfG ist – zmd. Bzgl. der Kopftuchdebatte.

    Das aktuell im innerpolitischen Diskurs von Regierung und regierenden Parteien die aufgeklärten Strömungen im hiesigen Islam nicht genügend eingebunden werden oder sogar de facto konservative Verbände (DITIB, Zentralrat der Muslime etc.) bevorzugt von Medien und Politik angesprochen werden, ist ein falsches Signal. Ein Problem, das unter Merkel aber nicht mehr gelöst werden wird. Kann dem nur zustimmen. Eine zu konservative Auslegung einer Religion, wie z.B. die Quaker in den USA, sollte von einem aufgeklärten, europäischen Land nicht geduldet werden. Auch hier haben wir wohl in den grundlegenden Punkten einfach unterschiedliche Ansichten. Das ist ja aber erstmal nichts Schlimmes. Aus meiner Sicht sollte im Gegenteil gerade ein aufgeklärtes, europäisches Land diese Dulden. Wer sonst hätte diesen Ideen etwas entgegenzuwerfen, wenn nicht ein aufgeklärtes Europa? Die Überwindung von Religion erscheint mir keinesfalls als Errungenschaft der Zivilisation. Die wirkliche Errungenschaft liegt doch in der Toleranz der (aller?) Religionen und genau diese darf nicht wieder, wie im aktuellen Fall anhand des Islams und seiner Auslegung sowie soziokulturellen Alltagsbedeutung untergraben werden. 5. Da haben Sie natürlich Recht.