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    oparnie · angelegt
     

    Hallo MisterEde, es geht in diesem Forum doch wohl um inhaltliche Argumente, bezogen auf öffentliche Beamte und Angestellte. Gesetze sind keine Naturgesetze und werden von Menschen gemacht, deshalb ist die Frage, was das VerfGericht jetzt entschieden hat, doch kein ultimates Argument. Abgesehen davon haben schon andere Gerichte, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2008 so und 2011 dann entgegengesetzt entschieden - da ging es darum, ob ein passives Kreuz in einem italienischen Klassenzimmer zulässig ist oder nicht. 2008: nein, nicht zulässig, 2011: ja, doch zulässig.

    Und vom Konzept eines religiös neutralen Staates her erwarte ich, dass auch die Vertreter dieses Staates religiös neutral daherkommen. Genau so wie der Papst Katholik sein muss.