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    H-Albrecht · angelegt
     

    Diese Reaktion wurde mir (Hansjörg Albrecht) per Mail am 10.8.2017 von der Initiative "Die offene Gesellschaft" weiter geleitet. (Besten Dank dafür!)

    Verfasst wurde sie von Dr. Christian Oelschlägel Persönlicher Referent des Präsidenten Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Reaktion auf Blogbeitrag Hansjörg Albrecht: „Die offene Gesellschaft und ihre falschen Freunde“

    Es ist Selbstverständnis der Evangelischen Kirche, dass sie Teil der Gesellschaft ist. „Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist“, hat der Theologe Dietrich Bonhoeffer (1906 – 1945) gesagt. Und so haben sich die deutschen Protestanten nach dem Zweiten Weltkrieg in den Aufbau der demokratischen Bundesrepublik eingebracht – im Wissen um ihre Verfehlungen in der NS-Zeit und ihrer schwierigen Rolle vor 1918. Die Bundesrepublik hat die beste Rechtsordnung, die Deutschland je hatte. Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit und behandelt alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich - auch die Weltanschauung des Humanismus und Atheismus. Staat und Religionsgemeinschaften sind aus gutem Grund getrennt – aber die Bundesrepublik ist kein laizistischer Staat. Wir haben in der Bundesrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht mit diesem Neben- und Miteinander der „Weltanschauungen“ im öffentlichen Raum. Religionsfreiheit und das Prinzip der Subsidiarität sind bewährte Prinzipien dieses Miteinanders. Anerkannte Religionsgemeinschaften genießen in Deutschland dank des Religionsverfassungsrechts historisch begründete Privilegien und übernehmen zivilgesellschaftliche Verantwortung – Stichwort Subsidiarität –, die unterschiedslos allen Gesellschaftsmitgliedern zugute kommen. Dies ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung. Und ein weiteres ist seit der Weimarer Reichsvefassung, dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln – und dazu zählt auch das Arbeitsrecht. Wer versucht, Religion als Privatsache abzutun, verkennt die historischen, kulturellen und sozialen Wurzeln, aus der unsere staatliche Ordnung entstanden ist. Kirchen stehen nicht am Rand – sie sind Teil des geordneten Miteinanders in diesem Land. Wer Kirchen, Diakonie und Caritas absprechen will, Teil der Zivilgesellschaft zu sein, muss sich fragen, ob er wirklich eine offene Gesellschaft will. Ein laizistischer Staat wäre nicht mehr die gewachsene Rechtsordnung der Bundesrepublik, sondern eine andere Gesellschaft. Ob sich angesichts von mehr als 40 Millionen Kirchenmitgliedern in Deutschland dafür eine politische Mehrheit finden lässt, kann man getrost bezweifeln.

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    H-Albrecht · angelegt
     

    Diese Reaktion wurde mir (Hansjörg Albrecht) per Mail am 10.8.2017 von der Initiative "Die offene Gesellschaft" weiter geleitet.

    Verfasst wurde sie von Dr. Christian Oelschlägel Persönlicher Referent des Präsidenten Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

    Reaktion auf Blogbeitrag Hansjörg Albrecht: „Die offene Gesellschaft und ihre falschen Freunde“

    Es ist Selbstverständnis der Evangelischen Kirche, dass sie Teil der Gesellschaft ist. „Die Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist“, hat der Theologe Dietrich Bonhoeffer (1906 – 1945) gesagt. Und so haben sich die deutschen Protestanten nach dem Zweiten Weltkrieg in den Aufbau der demokratischen Bundesrepublik eingebracht – im Wissen um ihre Verfehlungen in der NS-Zeit und ihrer schwierigen Rolle vor 1918. Die Bundesrepublik hat die beste Rechtsordnung, die Deutschland je hatte. Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit und behandelt alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleich - auch die Weltanschauung des Humanismus und Atheismus. Staat und Religionsgemeinschaften sind aus gutem Grund getrennt – aber die Bundesrepublik ist kein laizistischer Staat. Wir haben in der Bundesrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht mit diesem Neben- und Miteinander der „Weltanschauungen“ im öffentlichen Raum. Religionsfreiheit und das Prinzip der Subsidiarität sind bewährte Prinzipien dieses Miteinanders. Anerkannte Religionsgemeinschaften genießen in Deutschland dank des Religionsverfassungsrechts historisch begründete Privilegien und übernehmen zivilgesellschaftliche Verantwortung – Stichwort Subsidiarität –, die unterschiedslos allen Gesellschaftsmitgliedern zugute kommen. Dies ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung. Und ein weiteres ist seit der Weimarer Reichsvefassung, dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln – und dazu zählt auch das Arbeitsrecht. Wer versucht, Religion als Privatsache abzutun, verkennt die historischen, kulturellen und sozialen Wurzeln, aus der unsere staatliche Ordnung entstanden ist. Kirchen stehen nicht am Rand – sie sind Teil des geordneten Miteinanders in diesem Land. Wer Kirchen, Diakonie und Caritas absprechen will, Teil der Zivilgesellschaft zu sein, muss sich fragen, ob er wirklich eine offene Gesellschaft will. Ein laizistischer Staat wäre nicht mehr die gewachsene Rechtsordnung der Bundesrepublik, sondern eine andere Gesellschaft. Ob sich angesichts von mehr als 40 Millionen Kirchenmitgliedern in Deutschland dafür eine politische Mehrheit finden lässt, kann man getrost bezweifeln.