Im Falle einer direkten oder indirekten Enteignung sowie willkürlichen oder auch diskriminierenden staatlichen Maßnahme kann ein Investor vor einem internationalen Schiedsgericht auf Entschädigung klagen, ohne den nationalen Rechtsweg ausschöpfen zu müsse
Nun darf nicht übersehen werden, dass ISDS Mechanismen für Verträge mit unzuverlässigen Staaten gedacht waren und qualitativ weit hinter den regulären Rechtsweg zurückfallen. Das manifestiert sich beispielsweise in der Tatsache, dass den Schiedsrichtern üblicherweise die Befähigung zum Richteramt fehlt. Die USA und die EU sind moderne Rechtstaaten und es gibt keinen Anlass die gesetzgeberischen Prerogative zwischen diesen Partnern zu beschneiden. Die eigentliche Wirkung entfalten derartige Schiedsgerichte bekanntlich im voreiligen Gehorsam des jeweiligen Gesetzgebers. Die Kommission hat mit ihrer Konsultation bereits angedeutet, dass ISDS zur Disposition steht. Seine Einbindung ist für den Abschluss von TTIP vollkommen unkritisch, allenfalls untergräbt es die institutionelle Unterstützung durch das Europäische Parlament.
Wenn die EU und die USA nicht gemeinsam Regeln und Standards entwickeln, dann werden dies andere tun – oder keiner.
In dieser Einschätzung deutet sich meiner Ansicht nach eine deutliche Unterschätzung der Strahlkraft der Brüsseler Regulierung an. Die Regeln, die für 28 rechtlich diverse Mitgliedsstaaten passen, werden weltweit nachvollzogen, nicht nur von Beitrittskandidaten und Wahl-Nicht-EU-Europäern wie Schweiz und Norwegen. In der Tat haben derzeit nur die USA noch das Gewicht sich an diesen Regeln aus Brüssel nicht freiwillig zu orientieren, und das geschieht nicht immer zu ihrem Nutzen. Der Einfluss von US-Regulierung auf andere Staaten ist bescheiden. Im TTIP-Prozess erlangen sie einen regulativen Einfluss, der den weltweiten Machtverhältnissen nicht mehr entspricht und den Europäern unzureichend Gewicht verschafft.
Abwarten bei gleichzeitiger weiterer Vertiefung des Binnenmarktes und forcierter Nachbarschaftspolitik stärkt das Gewicht der Europäischen Seite. Die "anderen" sind weit und breit nicht zu erblicken.
Es ist schon ein seltsamer Treppenwitz ein Freihandelsabkommen mit einem Staat aufzunehmen, der mit "Buy America" dem Freihandelsgedanken Hohn spricht und ausgerechnet seine Schlachtmethoden von vorgestern den europäischen Verbrauchern aufzwingen möchte, statt sich an europäische Regeln anzupassen. Noch haben die USA das Gewicht, sich dieser Anpassung zu entziehen aus protektionistischen Motiven, aber die Zeit läuft ab.