BDI zu TTIP: Die Bedenken ernst nehmen – die Chancen aber auch
Hinweis: Das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) bewegt seit Monaten die Community auf Publixphere (siehe alle laufenden Diskussionen). Die Redaktion holt deshalb die Positionen von Akteur*innen und Verbänden ein. Stormy-Annika Mildner und Fabian Wendenburg vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stellen ihre Position zu TTIP zur Diskussion:
"Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gehen im Mai in die vierte Runde. TTIP soll kein klassisches Freihandelsabkommen werden. Nicht nur sollen Zölle abgeschafft werden. Den USA und der EU geht es vor allem darum, nicht-tarifäre Hemmnisse für den transatlantischen Handel und die gegenseitigen Investitionen abzubauen. Zudem soll TTIP zahlreiche „Handels-Plus-Themen“ umfassen: öffentliche Auftragsvergabe, Wettbewerb oder auch Investitionen, Umwelt und Soziales.
Für die deutsche Wirtschaft sind die USA ein attraktiver Markt. Von der Abschaffung der Industriezölle, einer besseren Zusammenarbeit im regulatorischen Bereich oder auch der Öffnung der amerikanischen Vergabemärkte versprechen sich große wie mittelständische Unternehmen Impulse für mehr Handel, mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätze. Durch die gemeinsame Weiterentwicklung von Standards und Handelsregeln können wir zudem unser strategisches Gewicht in der Weltwirtschaft stärken. Und von der Schaffung eines transatlantischen Handelsraums würde ein starkes politisches Signal für die transatlantische Partnerschaft ausgehen.
Während die deutsche Wirtschaft geschlossen hinter TTIP steht, stößt das transatlantische Projekt in der Zivilgesellschaft auf massive Kritik – nicht nur, aber insbesondere in Deutschland. Viele fürchten, dass TTIP zu sinkenden Verbraucher-, Sozial- und Umweltstandards führen und demokratische Entscheidungsprozesse aushebeln wird. Die EU-Kommission nimmt die Sorgen der Bevölkerung ernst. Ende Januar rief sie eine Beratergruppe ins Leben – die TTIP Advisory Group –, der Vertreter von NGOs, Gewerkschaften und Wirtschaft angehören. Zudem leitete sie Ende März ein Konsultationsverfahren zu dem besonders strittigen Thema Investitionsschutz und dem geplanten Investor-Staat-Schiedsmechanismus (ISDS) ein. Die Verhandlungsführer werden nicht müde zu betonen: TTIP hat nicht zum Ziel, Standards zu senken. Dennoch halten sich die Vorwürfe hartnäckig.
TTIP ist kein De-Regulierungsprojekt! Auch die Industrie hat kein Interesse an einem Absenken der Standards: Wir brauchen hohe Standards, etwa im Bereich der Produktsicherheit oder auch der Qualitätssicherung, um unsere Waren und Dienstleistungen „Made in Germany“ weltweit verkaufen zu können. Gegenseitige Anerkennung von Zulassungs- und Testverfahren oder auch von Betriebsprüfungen ist nur dann möglich, wenn diese ein vergleichbares Sicherheits-, Verbraucherschutz- und Umweltschutzniveau garantieren. Dann aber kann gegenseitige Anerkennung Kosten reduzieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden davon profitieren. Für sie stellen administrative Kosten häufig kaum zu überwindende Marktzutrittsbarrieren dar. Durch TTIP würden sich für sie neue Absatzmärkte eröffnen. Davon profitiert auch der Verbraucher: Arbeitsplätze werden geschaffen und Preise sinken.
Regulierungskooperation hebelt demokratische Entscheidungsprozesse nicht aus! In TTIP wollen sich die EU und die USA auf Prinzipien und Vorgehensweisen für den Umgang mit regulatorischen Angelegenheiten einigen. Dazu gehört beispielsweise die Schaffung eines bilateralen Kooperations-/Konsultationsmechanismus. So wollen sich beide Seiten rechtzeitig über anstehende Regulierungsinitiativen informieren und die Wirkungen auf den transatlantischen Handel stärker analysieren. Dabei bleibt aber die gesetzgeberische Souveränität der EU und der USA unangetastet.
Frühzeitige Konsultationen und der institutionalisierte Austausch der Regulierungsbehörden ersetzen nicht die Parlamente. Durch TTIP können die Amerikaner Deutschland oder auch andere EU-Mitgliedstaaten weder dazu zwingen, den Markt für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel und Hormonfleisch zu öffnen, noch das umstrittene Fracking zuzulassen. Überdies hat die EU-Kommission explizit erklärt, einige Bereiche nicht zur Verhandlung zu stellen. Dazu gehören die öffentliche Daseinsvorsorge oder auch Kultursubventionen.
Die USA können ISDS nicht nutzen, um Europa zur Rücknahme von Gesetzen zu zwingen! Deutschland ist ein Pionier des völkerrechtlichen Investitionsschutzes. Mit 131 Investitionsschutzverträgen verfügt es über die meisten solcher Abkommen weltweit. Fast alle diese Abkommen enthalten einen Inverstor-Staat Schiedsmechanismus (ISDS). Im Falle einer direkten oder indirekten Enteignung sowie willkürlichen oder auch diskriminierenden staatlichen Maßnahme kann ein Investor vor einem internationalen Schiedsgericht auf Entschädigung klagen, ohne den nationalen Rechtsweg ausschöpfen zu müssen. Investitionsverträge sind ein wichtiges Instrument deutscher Unternehmen, um ihre Investitionen im Ausland zu schützen. Zugegeben – es gibt Defizite in bestehenden Investitionsschutzabkommen und ISDS, etwa die mangelnde Transparenz, das Fehlen eines Berufungsmechanismus oder auch die unzureichende Definition von Ausnahmen und zentralen Begrifflichkeiten. TTIP bietet die Chance, diese Defizite gemeinsam mit den USA anzugehen und so ein Abkommen zu verhandeln, das für Verhandlungen mit anderen Staaten als Blaupause dienen kann.
Was für den Investitionsschutz gilt, gilt für viele Bereiche: Wenn die EU und die USA nicht gemeinsam Regeln und Standards entwickeln, dann werden dies andere tun – oder keiner. Darum stellt das TTIP eine Chance dar. Und darüber sollten wir diskutieren – nicht nur über die Risiken."
BDI: Überblick zu TTP
arebentisch
Nun darf nicht übersehen werden, dass ISDS Mechanismen für Verträge mit unzuverlässigen Staaten gedacht waren und qualitativ weit hinter den regulären Rechtsweg zurückfallen. Das manifestiert sich beispielsweise in der Tatsache, dass den Schiedsrichtern üblicherweise die Befähigung zum Richteramt fehlt. Die USA und die EU sind moderne Rechtstaaten und es gibt keinen Anlass die gesetzgeberischen Prerogative zwischen diesen Partnern zu beschneiden. Die eigentliche Wirkung entfalten derartige Schiedsgerichte bekanntlich im voreiligen Gehorsam des jeweiligen Gesetzgebers. Die Kommission hat mit ihrer Konsultation bereits angedeutet, dass ISDS zur Disposition steht. Seine Einbindung ist für den Abschluss von TTIP vollkommen unkritisch, allenfalls untergräbt es die institutionelle Unterstützung durch das Europäische Parlament.
In dieser Einschätzung deutet sich meiner Ansicht nach eine deutliche Unterschätzung der Strahlkraft der Brüsseler Regulierung an. Die Regeln, die für 28 rechtlich diverse Mitgliedsstaaten passen, werden weltweit nachvollzogen, nicht nur von Beitrittskandidaten und Wahl-Nicht-EU-Europäern wie Schweiz und Norwegen. In der Tat haben derzeit nur die USA noch das Gewicht sich an diesen Regeln aus Brüssel nicht freiwillig zu orientieren, und das geschieht nicht immer zu ihrem Nutzen. Der Einfluss von US-Regulierung auf andere Staaten ist bescheiden. Im TTIP-Prozess erlangen sie einen regulativen Einfluss, der den weltweiten Machtverhältnissen nicht mehr entspricht und den Europäern unzureichend Gewicht verschafft.
Abwarten bei gleichzeitiger weiterer Vertiefung des Binnenmarktes und forcierter Nachbarschaftspolitik stärkt das Gewicht der Europäischen Seite. Die "anderen" sind weit und breit nicht zu erblicken.
Es ist schon ein seltsamer Treppenwitz ein Freihandelsabkommen mit einem Staat aufzunehmen, der mit "Buy America" dem Freihandelsgedanken Hohn spricht und ausgerechnet seine Schlachtmethoden von vorgestern den europäischen Verbrauchern aufzwingen möchte, statt sich an europäische Regeln anzupassen. Noch haben die USA das Gewicht, sich dieser Anpassung zu entziehen aus protektionistischen Motiven, aber die Zeit läuft ab.