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    Körber-Stiftung · angelegt
     

    Ob Asylsuchende, Arbeits- oder „Armutsmigranten“ – für alle war die Situation in ihrem Land so schwierig, dass sie sich entschieden haben, ihre Heimat zu verlassen. Rechtlich ist es zwar ein Unterschied, die Übergänge sind aber fließend und eine Differenzierung wenig hilfreich.

    Letzter Stand der europäischen Migrations-Politik ist Dublin III: Das Gesetzespaket besagt, dass derjenige Mitgliedstaat für die Versorgung eines Flüchtlings und das Asylverfahren zuständig ist, über den der Asylsuchende in die EU eingereist ist. Damit ging die Hauptverantwortung für das „gemeinsame“ Asylsystem an die Länder an den südlichen EU-Grenzen, wie Griechenland, Italien, Malta und Spanien. Kompensationszahlungen gibt es dafür nicht, ebenso keine „Anreize, Deutschland Flüchtlinge abzunehmen“. Würden Sie das denn sinnvoll finden?