Ich habe gestern Abend einen Schrecken bekommen, als di Lorenzo sich bei Günter Jauch outete und zugab, zweimal gewählt zu haben, mit seiner deutschen und mit seiner italienischen Staatsbürgerschaft. Er ist bestimmt kein Einzelfall. Gab es eine klare Ansage, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft nur einmal wählen dürfen? Wenn nicht, und wenn es in großem Maßstab geschehen ist, habe ich die Befürchtung, dass es eine Klage gibt und im ungünstigsten Fall die Europa-Wahl wiederholt werden muß.
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Doro
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