Lieber babbelgebrabbel, ich hoffe, die Sache bleibt auf diesen einzelnen Fall beschränkt. Ich habe gehört, dass auch andere EU- Bürger mit 2 Pässen Wahlunterlagen aus den zwei betreffenden Ländern bekommen haben. Sind sie genug darauf hingewiesen worden bzw. waren sie sich bewußt, dass sie nur einmal wählen durften? Und wenn nicht, wen trifft dann die Schuld, die 2 x Wähler oder die mangelnde Koordinierung zwischen den Ausstellungsbehörden? Kann man es "schlichten" Wählern verdenken, dass sie sich nicht vor der Wahl noch einmal das EU-Wahlgesetz anschauen? Ich hoffe sehr, dass der "Fall di Lorenzo" sich nicht ausweitet...
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Doro
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