Der Gottesbezug im Grundgesetz - unzeitgemäß oder heute noch sinnvoll? - Historie

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  • Der Gottesbezug im Grundgesetz - unzeitgemäß oder heute noch sinnvoll?

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    picture alliance picture alliance Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, an einer Wand eines Justizgebäudes in Frankfurt. Foto: picture alliance

    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen werden? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Hintergrund

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

    Weitere Links zum #pxp_thema "Religion und Politik"

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen werden? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Hintergrund

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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    picture allianceArtikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, an einer Wand eines Justizgebäudes in Frankfurt. Foto: picture alliance

    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen werden? bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Gottesbezug verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


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    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


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    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
    2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
    3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
    4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
    5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
    6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?


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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“ https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43a790/pdf/gig.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen:

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    1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar?
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    3. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar?
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    5. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar?
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    7. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott?
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    9. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar?
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    11. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“ https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43a790/pdf/gig.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen: 1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar? 2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar? 3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar? 4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott? 5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar? 6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

  • Der Gottesbezug im Grundgesetz - unzeitgemäß oder heute noch sinnvoll?

    von Community Management , angelegt

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Ein Beitrag von Doro Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/Doro

    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“ https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43a790/pdf/gig.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen: 1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar? 2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar? 3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar? 4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott? 5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar? 6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

  • Der Gottesbezug im Grundgesetz - unzeitgemäß oder heute noch sinnvoll?

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    Ist ein Gottesbezug, wie er in der Präambel des Grundgesetzes formuliert wird, in der heutigen Gesellschaft noch sinnvoll? Sind die Grundrechte auch ohne Bezug auf christliche Werte denkbar?


    Warum muss sich im Grundgesetz auf Gott bezogen? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

    Zum Verständnis ist der Wille und die Ausgangslage der Verfassungsväter heranzuziehen. 1948/49 stand der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee noch unter dem Schock des Versagens der Weimarer Republik, die ein totalitäres „gottloses“ System legal an die Macht zu gelangen, ermöglicht hatte. „Man hatte erlebt, wie in kürzester Zeit will-kürliche Machthaber ohne Rückbindung an eine höhere sittliche Instanz ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin getrieben hatten...dieses sollte sich nicht noch einmal wiederholen.“ https://publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/43a790/pdf/gig.pdf?sequence=1&isAllowed=y

    Es bedurfte noch eine kurze Zeit der Diskussionen, bis sich der Parlamentarische Rat mit den Stimmen der CDU, und mehrheitlich auch der FDP und SPD auf die o.g. Gottesformel im GG verständigten.

    Warum der Bezug auf Gott? Gleich in Art. 1 des GG steht der Kernsatz, aus dem die weiteren Grundrechte folgen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Fragen: 1. Ist die Würde des Menschen nur aus der geglaubten Existenz eines höheren Wesens (Gott) begründbar? 2. Ist die Würde des Menschen aus dem Naturrecht begründbar? 3. Ist die Würde des Menschen aus der reinen Vernunft (I.Kant) be- gründbar? 4. Sind die 10 Gebote des Alten Testaments, ablösbar von der jüdisch-christlichen Tradition, allen Menschen universal innewohnende Gewissensaxiome, auch ohne Gott? 5. Dass der Mensch ohne alle Vorleistungen, Stand, Rang, Namen, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher Verfassung usw. ein von Gott geliebter und gewollter Mensch ist, ist im Sinne der Jesus-Tradition christliches Axiom geworden. Sind die Grundrechte auch ohne das christliche Menschenbild im Sinne eines allgemeinen Weltethos denkbar? 6. Wie geht es deutschen Muslimen mit der christlich-jüdisch geprägten Gottesformel im Grundgesetz?

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