Verkauf von Staatsbürgerschaften
Ein Beitrag von Kathrin
Ein Aspekt, der zwar auf den ersten Blick nicht direkt mit Flüchtlingspolitik zu tun hat, aber die Frage stellt, wer eigentlich in die EU hinein darf und wie wir in der EU Zuwanderung gestalten, ist die Idee einiger Staaten, Staatsbürgerschaften oder dauerhafte Aufenthaltstitel zu verkaufen.
Aktuellstes Beispiel dafür ist Malta. Dort wurde Ende November ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das es möglich macht, für 650.000 Euro den maltesischen Pass zu bekommen. Damit wird die Frage, wer in die EU hineindarf, auch zu einer der finanziellen Möglichkeiten. Und Malta ist mit solch einem Vorstoß nicht alleine.
Auch andere EU-Länder haben ähnliche Regelungen für die Bewilligung einer Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltstitels. Manchmal reicht dafür eine einmalige Zahlung, manchmal müssen die Bewerber auch Investitionen in einer bestimmten Höhe im gewünschten Land tätigen. Zu nennen sind da beispielsweise Lettland, Österreich, Großbritannien, Portugal oder Zypern. Letzteres will auch denjenigen, die durch die Anlegerbeteiligung bei der Rettung des Landes Anfang des Jahres mehr als drei Millionen verloren haben, als Entschädigung einen schnellen Weg zur Staatsbürgerschaft ermöglichen.
Wer Staatsbürger eines EU-Landes wird, hat die gleichen Rechte wie jeder EU-Bürger, sprich, er kann sich zum Beispiel überall niederlassen und arbeiten. Doch die EU hat bei solchen Regelungen keine Möglichkeit, sich einzubringen, denn Staatsbürgerschaftsrecht unterliegt der nationalen Kompetenz. Ich finde daher, dass sich an diese Entwicklung ein paar Fragen anschließen:
Müsste die EU nicht mehr Mitspracherecht haben bei solchen Entscheidungen, deren Konsequenzen alle Mitgliedsländer fundamental betreffen? Und was für ein Bild der EU wird generell dadurch vermittelt, dass Staatsbürgerschaften und Aufenthaltstitel käuflich erscheinen? Was bedeutet das für die Werte der EU, wenn das Geld derart in den Mittelpunkt gestellt wird bei der Frage danach, wer hier leben darf? Was bedeutet es für den Umgang mit Flüchtlingen?