@ Kritiker, die auf die bestehenden Handlungsmöglichkeiten verweisen: gerade diese haben aber in der Vergangenheit und auch im aktuellen Fall "Ungarn" keine Wirkung gezeigt. Das Verfahren nach Art. 7 EUV ist noch nie angewendet worden - wird es jemals einen Fall geben, in dem dieses "scharfe Schwert" gezogen wird? Das Verfahren wird zum Teil als "nuclear option" bezeichnet ... steht damit nicht seine Anwendungsberechtigung schon komplett in Frage? Deswegen ist es umso wichtiger, Alternativen zu diskutieren und zu schaffen... ob es sich bei diesen Alternativen nur um heiße Luft handelt, wird die Praxis zeigen - einen Versuch ist es aber wert! Zu den diskutierten Alternativen gehört auch die Rechtsstaatsinitiative, die von mehreren EU-Außenministern angeregt wurde.