Sanktionen jedweder Art gegen ein Mitgliedsland sollten zwar auf keinen Fall leichtfertig angewandt werden. Sie, bzw. auch nur die Drohung damit, können aber ein wirkungsvolles Mittel sein, wie aktuell das Beispiel Kroatiens gezeigt hat. Dort hat die Regierung nach der Drohung der EU-Kommission, Fördergelder einzufrieren, schlussendlich eingelenkt und will ein strittiges Gesetz zur Auslieferung von mutmaßlichen Schwerverbrechern zeitnah so ändern, dass es geltendem EU-Recht entspricht. Auch im Fall Ungarn sollten die Organe der EU daher ernsthafter als bisher darüber nachdenken, wie man sich positioniert und gegen die aktuellen Entwicklungen im Land vorgehen könnte.