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    Community Management · angelegt
     

    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begleitet die Verhandlungen konstruktiv-kritisch. Da der Begriff des Investorenschutz sowie der Anspruch an Regulierungen in den Abkommen (hier TTIP) sehr weit gehen, sind natürlich auch Schutzstandards grundsätzlich betroffen. Vor allem kommt es darauf an, dass die Ausnahmedefinitionen ausreichend und umfassend gewählt werden. Offenbar wird ein Teil sog. privat finanzierter sozialer Dienstleistungen nicht von den Abkommen ausgenommen. Fraglich ist, ob dies auf das dt. System der öffentlichen und privaten Fürsorge passt. Auch ist unklar, was die besonderen Kapitel für Beihilfen und Vergaben vorschreiben. Soziale Schutzstandards und Regulierungen dürfen nicht als Handelshemnisse interpretiert, noch dürfen bestehende Kompetenzen und Gestaltungsspielräume ausgehöhlt werden. Die Transparenz der Verhandlungen und die Einbindung der demokratischen Akteure sind vor diesem Hintergrund zu erhöhen. Unklarheiten müssen glaubwürdig beseitigt werden.

    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/europa/Stellungnahme_DV_zu_internationalen_Freihandelsabkommen_und_sozialen_Dienstleistungen Link: http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/europa/Stellungnahme_DV_zu_internationalen_Freihandelsabkommen_und_sozialen_Dienstleistungen

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    KramerN · angelegt
     

    Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begleitet die Verhandlungen konstruktiv-kritisch. Da der Begriff des Investorenschutz sowie der Anspruch an Regulierungen in den Abkommen (hier TTIP) sehr weit gehen, sind natürlich auch Schutzstandards grundsätzlich betroffen. Vor allem kommt es darauf an, dass die Ausnahmedefinitionen ausreichend und umfassend gewählt werden. Offenbar wird ein Teil sog. privat finanzierter sozialer Dienstleistungen nicht von den Abkommen ausgenommen. Fraglich ist, ob dies auf das dt. System der öffentlichen und privaten Fürsorge passt. Auch ist unklar, was die besonderen Kapitel für Beihilfen und Vergaben vorschreiben. Soziale Schutzstandards und Regulierungen dürfen nicht als Handelshemnisse interpretiert, noch dürfen bestehende Kompetenzen und Gestaltungsspielräume ausgehöhlt werden. Die Transparenz der Verhandlungen und die Einbindung der demokratischen Akteure sind vor diesem Hintergrund zu erhöhen. Unklarheiten müssen glaubwürdig beseitigt werden.

    http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/europa/Stellungnahme_DV_zu_internationalen_Freihandelsabkommen_und_sozialen_Dienstleistungen