Problematisch ist zudem, dass auch das Europäische Parlament als Vertretung der BürgerInnen der EU nicht in die Vertragsgestaltung eingebunden ist. Es kann lediglich über den verhandelten Vertragstext entscheiden.
Wo sich die BürgerInnen einzubringen versuchen, wird ihnen das zudem verwehrt. Die formalistische Argumentation, mit der die EU-Kommission die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "Stop TTIP" verweigert hat, macht stutzig: Die Verhandlungsmandate zu TTIP und Ceta seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte. Europäische Bürgerinitiativen könnten aber nur Rechtsakte anfechten.