Von den Verhandlungsführern beiderseits des Atlantiks gibt es hierzu eine klare Aussage: Nein!
Das hohe Schutzniveau in Europa ist nicht verhandelbar und ein bereits bestehendes Gesetz kann nicht durch ein Handelsabkommen ausgehebelt werden. Das steht auch im Verhandlungsmandat. Der Endverbraucher hat also volle Transparenz über das, was er im Supermarkt einkauft. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch bestätigt, dass das sogenannte Vorsorgeprinzip in jedem Fall bestehen bleiben soll. Das heißt zum Beispiel, dass wie bisher gentechnisch veränderte Organismen - also etwa Genmais - nur nach den strengen EU-Regeln in den Verkehr gebracht werden dürfen.