Generell wird hier zwischen sog. "gemischten" und "nicht gemischten Abkommen" Abkommen unterschieden
• Gemischte Abkommen sind völkerrechtliche Übereinkommen an denen auf europäischer Seite sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten als Parteien beteiligt sind. Gemischte Abkommen bedürfen der Zustimmung der Union und aller 28 Mitgliedsstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften. Auf Europäischer Ebene ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Ein gemischtes Abkommen ist zwingend erforderlich, wenn dessen Inhalt über die Kompetenzen der EU hinausgeht und in den Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten fällt.
• Nicht gemischte Abkommen sind bilaterale Handelsabkommen laut Art. 207 AEUV zwischen der EU und einem Drittland. Der Vertragsgegenstand fällt in die ausschließliche Kompetenz der EU. Im Bereich ‚Gemeinsame Handelspolitik‘ hat die EU die ausschließliche Kompetenz. Sie ist zuständig für Fragen, die den Handelsverkehr mit Drittstaaten regeln sowie alle Maßnahmen deren Hauptzweck in der Beeinflussung der Handelsströme und des Handelsvolumens liegt.
Gemischtes Abkommen in der EU zum TTIP
Alle EU-Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass es sich beim geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen (TTIP) um ein gemischtes Abkommen handelt, bei dem sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten Vertragspartner der USA sind. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn der Inhalt des Abkommens feststeht.
In Bezug auf den Ratifizierungsprozess auf Europäischer Ebene müssen bei gemischten Abkommen alle 28 Mitgliedsstaaten im Rat einstimmig entscheiden. Im Europäischen Parlament ist hingegen eine Mehrheit ausreichend. Auf nationaler Ebene müssen alle 28 Parlamente das gemischte Abkommen zum TTIP ratifizieren.