Stephan Mayer MdB, CSU
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Für Deutschland stellt die Grundfreiheit auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union einen wesentlichen Grundpfeiler dar, auf dem die EU beruht. Aber mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit ist nicht das Recht geschützt, in die sozialen Sicherungssysteme einzuwandern. Das Freizügigkeitsrecht in der EU gilt im Grundsatz für die wirtschaftlich Aktiven – also für Arbeitsnehmer und Selbstständige. Es gibt in Europa kein Recht, sich das vorteilhafteste Sozialsystem auszusuchen. Auch deshalb haben wir mit der Änderung des deutschen EU-Freizügigkeitsgesetzes im vergangenen Jahr wichtige Weichen gestellt. So haben wir klargestellt, dass sich jeder EU-Ausländer grundsätzlich sechs Monate in Deutschland aufhalten darf, um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden und mit den Einreisesperren bei Missbrauch ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung geschaffen.

Für die europäische Einigung ist es wesentlich, die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten zu erhalten. Deshalb ist es richtig, Missbrauch konsequent zu unterbinden. Hierzu sind möglicherweise auch Anpassungen im EU-Sekundärrecht nötig.