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    Elise · angelegt
     

    "Jedenfalls wird ein Gleichheits-Mangel beseitigt, und so ein Mangel wiegt schwer in Hinblick darauf, dass Wahlrechts-Erfolgs-Gleichheit wenn auch keine Garantie der Grundrechtecharta so doch nach gemeinsamer Anschauung aller europäischen Staaten eine zwingende Konsequenz des Verhältniswahlrechts ist."

    Hiermit sprechen sie einen wichtigen Punkt an -

    Ich bin Ihrer Meinung: der Wegfall der Sperrklausel wird keine bedenklichen Nachteile haben.

    Und die Sorge vor Zersplitterung sehe ich als übertrieben an!