"Jedenfalls wird ein Gleichheits-Mangel beseitigt, und so ein Mangel wiegt schwer in Hinblick darauf, dass Wahlrechts-Erfolgs-Gleichheit wenn auch keine Garantie der Grundrechtecharta so doch nach gemeinsamer Anschauung aller europäischen Staaten eine zwingende Konsequenz des Verhältniswahlrechts ist."
Hiermit sprechen sie einen wichtigen Punkt an -
Ich bin Ihrer Meinung: der Wegfall der Sperrklausel wird keine bedenklichen Nachteile haben.
Und die Sorge vor Zersplitterung sehe ich als übertrieben an!