Also ich glaube nicht, dass das BVerfG die Zeichen Zeiten der Zeit nicht erkennt. Es hat die Sperrklausel doch nciht absolut ausgeschlossen, sondern sollten sich die Umstände grundlegend ändern, so kann sie doch auch wieder eingeführt werden.
Ich sehe in der Entscheidung vielmehr ein positives Signal: für die Stimme der Bürger - die Enscheidung hält die Wahlrechtsgleichheit hoch! Und das ist für mich ein gutes Zeichen auf dem Weg zur Union der Bürger