Prof. Dr. Hans Michael Heinig zur Frage nach der Sperrklausel bei den EU-Wahlen
Das BVerfG hat am 26. Februar 2014 die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Wird die Europawahl damit demokratischer? Oder unterbewertet das BVerfG die Bedeutung des Europaparlaments für die europäische Demokratie?
Prof. Dr. Heinig: Franz C. Mayer hat die Entscheidung im Verfassungsblog.de mit guten Gründen scharf kritisiert; Sophie-Charlotte Lenski hat mit beachtlichen Argumenten widersprochen. Während ich anderen Entscheidungen des BVerfG zu Integrationsschritten doch was abgewinnen konnte, teile ich diesmal die Kritik vieler Europarechtler. Es ist tragisch, dass ausgerechnet vor der Wahl zum EP, die eine beispiellose europäisierte Politisierung und personelle Zuspitzung verspricht, das Bundesverfassungsgericht die Zeichen der Zeit nicht erkennt. Es bleibt das Unbehagen, dass das Europäische Parlament in den Entscheidungen des BVerfG immer erkennbar schlecht wegkommt – und deutlich schlechter als der Deutsche Bundestag, ohne das die Gründe in jeder Hinsicht nachvollziehbar sind.
Wir haben die Podiumsgäste des zweiten Europäischen Salons zum Thema "Vor der Wahl zum Europäischen Parlament: Europa der Bürger – Europa der Eliten?" vorab um ihre Meinung zu unterschiedlichen Fragen gebeten, um sie online zu diskutieren. Alle Online-Beiträge und Kommentare haben die Chance, am 30. April auf dem Podium direkt in die Diskussion mit den Experten einzufließen.
Redaktion
Liebes Forum, in der 'Offline'-Diskussion in Berlin ergaben sich zu dieser Frage noch einige Impulse.