Naja die Chancengleichheit ist ja im deutschen Bundestag bewusst durch die 5%-Hürde eingeschränkt, demokratietheoretische Überlegungen, wann dieser Gleichheitsgrundsatz hinter den der Funktionsfähigkeit und der drohenden Zersplitterung zurück tritt gibt es also. Die zentrale Frage wäre dann: Warum gelten für den Bundestag andere Regeln/Überlegungen als für das Europaparlament?