Liebes Forum, in der 'Offline'-Diskussion in Berlin ergaben sich zu dieser Frage noch einige Impulse.

  • Prof. Dr. Heinig kritisierte die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts auf das EU-Parlament, die sich in seiner Entscheidung zur Sperrklausel zeige. Zunächst zählte er zahlreiche Fortschritte der europäischen Demokratie auf. So gebe es einen europäisierten Wahlkampf (auch dank der Spitzenkandidaten) und die Entscheidungen würden im Parlament - anders als früher - eher nach dem politischen Lager als nach der Nationalität getroffen. Tragisch sei, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entwicklung in ihren Urteilen zur Sperrklausel nicht hinreichend zur Kenntnis genommen habe. Ausgerechnet bei dieser Wahl keine Sperrklausel zu haben, sei ein "Treppenwitz" der Geschichte.
  • Heinig zufolge hat sich beim Verfassungsgericht eine - zunächst durchaus verständliche - Skepsis gegenüber dem EU-Parlament verselbstständigt. Seine Rechtssprechung stehe im Widerspruch zur Idee, dass ein starker europäischer Legitimationsstrang sukzessive und kontinuierlich wächst.