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    sophieso · angelegt
     

    Haha ich habe eben mal ins Grundgesetz geschaut

    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

    Tja, vom Umgang mit den Bitten und Beschwerden steht da gar nichts. Der Peitionsausschuss muss sich also auch nicht anstrengen und rechtfertigen, wenn dort nichts passiert.

    Eigentlich eine Frechheit, so eine lapidare Selbstverständlichkeit ins Grundgesetz zu schreiben. Würde man den Menschen sonst verbieten, einen Brief an den Bundestag zu schreiben oder was?

    Deutschland ist keine Direkt-Demokratie. So viel steht fest :)