Juker, warum hast du beim passiven Wahlrecht Bauchschmerzen? Natürlich muss die Person bereits eine längere Zeitspanne, auf jeden Fall einige Jahre, vor Ort leben. Dann spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, dass sie wählbar ist (das wird Unionsbürgern ja auch gewährt). Demnach sehe ich auf kommunaler Ebene keinen Grund, einen Unterschied im passiven Wahlrecht zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern zu machen.