JIK: Wer soll in Deutschland politisch teilhaben und mitgestalten können?
Kommunalwahlen in Thüringen. Foto: picture alliance / zb
Die Vergabe von "Wohnbürger_innenschaften" wäre eine Chance, in Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürgern die politische Teilhabe in ihrem direkten gesellschaftlichen Umfeld zu ermöglichen, meint die Junge Islam Konferenz. Was spricht für, was gegen diese Maßnahme?
Ein Beitrag von Junge Islam Konferenz
Politische Mitbestimmung für Bürger_innen von Drittstatten durch Einführung der Wohnbürger_innenschaft
In Deutschland leben rund sieben Millionen Nicht-Deutsche, vier Millionen davon sind Staatsangehörige eines so genannten Drittstaats. Obwohl mehr als ein Fünftel dieser Nicht-Deutschen bereits in Deutschland geboren ist, existieren für Bürger_innen aus Nicht-EU-Staaten nur wenige Mechanismen zur politischen Partizipation. Die Einführung und Vergabe der „Wohnbürger_innenschaft“ (urban citizenship, denizenship) könnte aus unserer Sicht eine geeignete Maßnahme sein, um Menschen ein größeres Maß an politischer Teilhabe in ihrem direkten gesellschaftlichen Umfeld zu ermöglichen. Politische Mitbestimmung ist eines der Grundideale der demokratischen Legitimation und insbesondere junge Menschen, so zeigt die Studie Deutschland postmigrantisch II, sprechen Minderheiten in hohem Maße ein Recht auf Teilhabe zu. In einer Gesellschaft, die stark von Migrant_innen geprägt wurde und wird, sollten unseres Erachtens Zusammenhalt, Identifikation und Teilhabe durch die gezielte Einbindung der Wohnbevölkerung – ungeachtet ihrer nationalen Zugehörigkeit – gefördert werden. Sowohl der Europarat als auch die Europäische Kommission schlugen in der Vergangenheit vor, dass Angehörigen von Drittstaaten ebenfalls politische Partizipationsrechte, z.B. in Form des kommunalen Wahlrechts, zugestanden werden.
Es gibt positive Beispiele für Wohnbürger_innenschaft in Europa und weltweit
Und der europäische Vergleich zeigt: In Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien sind Drittstaatler_innen nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer, die meist zwischen zwei und fünf Jahren liegt, wahlberechtigt. Eine Studie aus dem Jahr 2003 belegt, dass weltweit 36 Staaten Nicht-Staatsbürger_innen das Wahlrecht zugestehen. Als Zwischenstatus gewährleistet die Wohnbürgerschaft die Mitgliedschaft im kommunalen Gemeinwesen und damit das Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Dies ist insbesondere relevant, da zentrale Themen für die Integration von Migrant_innen auf kommunaler Ebene ausgehandelt werden.
Als JIK möchten wir die Debatten und Entwicklungen im Bereich Migration und Teilhabe kritisch begleiten. Besonders Citizens for Europe e.V. und die Bewegung Refugees Welcome haben in diesem Feld bereits entscheidende Inputs geleistet, deren Weiterentwicklung wir befürworten. Wir sind gespannt, uns mit weiteren zentralen Akteuren wie Kommunen und dem Deutschen Städtetag über kommunale Beteiligungsstrukturen auszutauschen und unsere Perspektiven in die Debatte einzubringen.
Junge Islam Konferenz
59 Prozent der bundesweit Befragten sprechen sich für das kommunale Wahlrecht für Ausländer_innen aus, die dauerhaft in Deutschland bleiben. Diese Möglichkeit zur Mitbestimmung und –gestaltung würde die Identifikation und das Verantwortungsgefühl für die Kommune stärken. Als JIK freuen wir uns über dieses deutliche Zeichen, das eine wichtige Gegenstimme zu den anhaltenden, erschreckenden Gewaltakten darstellt!
http://www.migazin.de/2015/08/24/umfrage-klare-mehrheit-wahlrecht-auslaender/