Juker, warum hast du beim passiven Wahlrecht Bauchschmerzen? Natürlich muss die Person bereits eine längere Zeitspanne, auf jeden Fall einige Jahre, vor Ort leben. Dann Aber dann spricht meiner Meinung nach auch nichts dagegen, dass sie wählbar ist (das wird Unionsbürgern ja auch gewährt). ebenso wählbar ist – auch das wird ja Unionsbürgern gewährt. Demnach sehe ich auf kommunaler Ebene hier keinen Grund, einen Unterschied im passiven Wahlrecht zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern zu machen.
Juker Link: https://publixphere.net/i/publixphere-de/user/CSchrader , @Juker, warum hast du beim passiven Wahlrecht Bauchschmerzen? Natürlich muss die Person bereits eine längere Zeitspanne, auf jeden Fall einige Jahre, vor Ort leben. Aber dann spricht meiner Meinung nach auch nichts dagegen, dass sie ebenso wählbar ist – auch das wird ja Unionsbürgern gewährt. Demnach sehe ich auf kommunaler Ebene hier keinen Grund, einen Unterschied im passiven Wahlrecht zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern zu machen.
@Juker, warum hast du beim passiven Wahlrecht Bauchschmerzen? Natürlich muss die Person bereits eine längere Zeitspanne, auf jeden Fall einige Jahre, vor Ort leben. Aber dann spricht meiner Meinung nach auch nichts dagegen, dass sie ebenso wählbar ist – auch das wird ja Unionsbürgern gewährt. Demnach sehe ich auf kommunaler Ebene hier keinen Grund, einen Unterschied im passiven Wahlrecht zwischen EU- und Nicht-EU-Bürgern zu machen.