Eine Aktion der weltweiten Kampagne One Billion Rising für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und für Gleichstellung. Foto:
RevolTee (CC BY-NC-SA 2.0)
Lässt sich Feminismus mit dem Grundgesetz vereinbaren? Müsste der Verfassungsschutz feministische Aktivitäten beobachten? Das fragt MisterEde.
Ein Beitrag von MisterEde
Artikel 1 spricht nicht von der Würde von Männer und Frauen und Artikel 3 nicht davon, dass Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind, sondern von der Würde des Menschen, und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Wer sich also unser Grundgesetz anschaut, der stellt schnell fest, dass sich der Feminismus so nicht mit unserer Verfassung vereinbaren lässt.
Wer sich für die Stärkung der Frauenrechte in Deutschland einsetzt, wo in Deutschland vom Gesetz her alle Menschen gleich sind, der beraubt zwingend im gleichen Atemzug Männer ihrer grundgesetzlich geschützten Rechte, die aus Art. 3 GG folgen. Aus meiner Sicht ist Feminismus daher eine verfassungsfeindliche Einstellung, die, ähnlich wie der Rassismus Ausländer ausgrenzt, Männer ihres grundgesetzlich geschützten Rechts auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung beraubt.
Wie können wir uns als Gesellschaft vor der Aushöhlung unserer Verfassung schützen? Müsste vielleicht der Verfassungsschutz aktiv werden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland vor den Angriffen von Feministinnen zu schützen? Oder braucht es ganz andere Lösungen? Sollten vielleicht Feministinnen über die Werte des Humanismus aufgeklärt werden?
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