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Vorratsdatenspeicherung: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?


Foto: Alejandro Escamilla (CC Zero)Viele Menschen sind im Grunde immer online. Was verraten die IP-Daten? Foto: Alejandro Escamilla (CC0 1.0)

Kann jemand MisterEde weiterhelfen? Ab wann sind IP-Adressen „personenbezogene Daten“?


Ein Beitrag von MisterEde

Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 stellt das BVerfG in Absatz 206 klar, „strikt verboten ist lediglich die Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat zu unbestimmten und noch nicht bestimmbaren Zwecken.“

(Urteil des Verfassungsgerichts)

Nun ist meine Frage, sind IP-Adressen, sofern daraus auf die dahinterstehende Person geschlossen werden kann, nicht auch personenbezogene Daten so wie Telefonnummern oder Anschriften. Wenn dem so ist, dann müsste das doch heißen, dass es von staatlicher Seite keine Aufzeichnung oder Verpflichtung zur Aufzeichnung geben darf, wenn die IP-Adressen fest vergeben werden, also einem Haushalt zugeordnet werden können.

Und bei rotierenden IP-Adressen, bei denen man dann nur eine Zahl hat, dürften entsprechend dann die Betreiber nicht verpflichtet werden, festzuhalten, wer wann welche IP nutzt.

Kann mir daher vielleicht jemand erklären, ab wann IP-Adressen als „personenbezogene Daten“ verstanden werden?

Aber auch ganz generell komme ich mit der Thematik nicht ganz klar. personenbezogene Daten sind doch alle Daten, die auf die Identität einer Person schließen lassen. Wie aber kann eine Datensammlung denn helfen, wenn das Wesentliche, nämlich alles woraus man die Identität ableiten kann, nicht gespeichert werden darf?

Was also verstehe ich falsch oder habe ich übersehen? Über sachdienliche Hinweise würde ich mich freuen ;D


Kommentare

  • Hallo MisterEde,

    ich wurde von Publixphere auf Ihre Frage aufmerksam gemacht und möchte Ihnen gern ein weiteren kurzen Hinweise zu Ihrer Frage geben. Der BGH hat Ende letzten Jahres entschieden, die seit langem umstrittene Frage, ob (dynamische) IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterfallen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen (Beschluss vom 28.10.2014, Az.: VI ZR 135/13). Die Entscheidung des EuGH steht noch aus. Sollte er die Frage des Personenbezuges von IP-Adressen bejahen, müsste die bei Diensteanbietern verbreitete Speicherpraxis von IP-Adressen über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus - nicht nur zu Abrechnungszwecken - nochmal neu unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.

    Der EuGH wird sich also mit zwei Fragen zur Auslegung der EG-Datenschutz-Richtlinie auseinandersetzen müssen. Zum Einen, ob eine IP-Adresse, die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für sich ein personenbezogenes Datum ist, auch dann wenn lediglich ein Dritter - im vorliegenden Fall der Zugangsanbieter - über die zur Identifizierung der Person erforderlichen Zusatzdaten verfügt. Bejaht er dies, wird es um die Frage gehen, ob die entsprechende nationale Vorschrift im Telemediengesetz, die eine Speicherung ohne Einverständnis des Nutzers verbietet, europäischem Datenschutzrecht widerspricht, wonach eine Speicherung bei „berechtigtem Interesse“ erlaubt ist, sofern nicht Grundrechte des Betroffenen entgegenstehen. Die Diskussion zeigt einmal mehr, wie wichtig die Verabschiedung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist, um eine einheitliche Auslegung grundlegender Fragen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zu gewährleisten.

    • Vielen lieben Dank für die Antwort. Das hat meine Frage zur Einordnung von IPs beantwortet. Und bei der Vorratsdatenspeicherung ist mir jetzt auch klar, wieso die Regelung für den Abruf so wichtig ist, weil damit eben der Zweck der Speicherung nicht mehr unbestimmt ist, sondern in engen Grenzen bestimmt wird.

  • Hallo MisterEde,

    Henning Tillmann verweist via Twitter auf die Einschätzung des Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen:

    Sind IP-Adressen personenbeziehbare Daten?

    Demnach kann die Frage, ob IP-Adressen personenbezogen sind, nur differenziert nach den jeweiligen Beteiligten im Internet beantwortet werden (Access Providern, Content Providern, Hosting Services).