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Tempelhof: Das sagt das Senats-Gesetz


Ein Modell der Stadt Berlin

Ein Beitrag von Flugfeldkapitäne

Beide Gesetzentwürfe zur Zukunft des Flugfeldes Tempelhof haben etwas gemeinsam: Wirklich genau wissen können wir nicht, was auf dem Feld passiert. Egal ist es deshalb nicht, welchem Gesetz wir unser JA geben. Das eine Gesetz lässt uns alle mitbestimmen, das andere lässt auf der ungeschützten Fläche qua Gesetz alle Bauten zu, egal wie hoch, egal wie hässlich, egal wie teuer, denn der Senat hat in seinem Entwurf nicht eine einzige Regelung zur Bebauung festgehalten.

Wer hat schon einmal in den Gesetzentwurf des Senats geguckt? In drei Paragraphen, die eigentlich die Bebauung gesetzlich bestimmen sollten, steht kein Wort zur Bebauung.

Nicht einmal die Silbe „bau“ kommt in einem der drei Paragrafen vor.

Stattdessen regelt der Senat: „Spuren der geschichtlichen Entwicklung des Geländes werden weitgehend bewahrt“, und das Abgeordnetenhaus regle die Pflege. Das ist Paragraf 1.

Der zweite von drei Paragrafen erlaubt die „Nutzung der Freifläche“ und sagt, das ehemalige Flughafengelände „wird barrierefreier Erholungsraum für alle Bevölkerungsgruppen.“ Das einzige, woran man vermutlich noch arbeiten könnte, ist die Barrierefreiheit, etwa, damit Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen auf die Aussichtstürme können. Ansonsten: „Erholungsraum“, „für alle“ – um das zu gewährleisten, brauchten wir bisher kein Gesetz. Stattdessen hält der Senat im selben Paragrafen fest, dass Sportvereine Angebote zur Verfügung stellen. Das bedeutet auch: Wenn Sportverein X ein Kite-Angebot macht, hat dieser Verein zu den Trainingszeiten das Vorrecht. Einfach mal aufs Feld und Kiten, Longboarden? Bitte nur außerhalb der Trainingszeiten!

Schließlich sagt Paragraf 3 noch, wann das Gesetz inkraft tritt.

FAZIT: Wer dem Senat seine Stimme gibt, öffnet den Weg für eine Bebauung jeder Art sowie Einschränkungen unserer freien, selbst gewählten Freizeitaktivitäten. Die Intransparenz, wie sehr wir mit diesem Gesetz eingeschränkt werden können, sollte Grund genug sein, dem Senat ein NEIN zu geben.

Auf unserer Seite zeigen wir unter anderem, welchen Deutungsmachtkampf beide Parteien führen. Vielleicht ist das der Grund, weshalb über die Inhalte der Gesetzentwürfe so wenig gesprochen wird.

Hier gibt es den Senatsentwurf zum Download und hier ist er mit markierten Stellen, die das zeigen, was neu ist oder anders als beim BI-Entwurf.

Das Gesetz des Senats


Kommentare

  • Hallo Flugfeldkapitäne, sicher ist die Volksentscheid-Strategie des Senats reichlich seltsam. Allerdings wäre sie dann legitim, wenn dahinter der Wille steht, die Bebauung der Randflächen (Archtiketur usw.) erst noch demokratisch und partizipativ auszuhandeln. Dann würde der Senat dieser Willensbildung - zu Recht! - mit seinem Gesetzentwurf nicht vorgreifen. In dieser Richtung argumentiert hier im Nachbar-Forum Severin : https://publixphere.de/d/586

    • Dazu gehört eine Menge Vertrauen, dass der Senat die Bürger einbezieht. Fakt ist doch, dass am Tempelhofer Damm keine schönen Häuser entstehen – das hat Wowereit vor der taz offen ausgesprochen. Dass Kleingärtner vertrieben werden, ist kein Argument, dass noch mehr Menschen um ihre Freizeitmöglichkeiten beraubt werden. Ihre Argumentation konsequent fortgesetzt bedeutete: Jeder müsse sich einschränken lassen für die Allgemeinheit. Zumal hier auch noch ein Unterschied besteht: Aufs Feld können alle. Hier vermischen Sie eine Menge Variablen, die in einer einzigen Gleichung nicht aufzulösen sind.

      Auch liegen Sie wie viele desinformierte Berliner falsch, wenn Sie in Ihrem Beitrag schreiben: „Tritt das 100% THF-Gesetz in Kraft, gibt es keinen Spielraum mehr für die Gestaltung des Feldes.“ Neulich sagte ein Journalisten-Kollegen, er habe beide Entwürfe „studiert“, und die BI erlaube „nicht einmal eine Bank“. Unsere Empfehlung: Lesen Sie beide Entwürfe!

      Übrigens: Ein Logiker – der Fachmann jeder Argumentation – hat sich mal die Argumente beider Seiten vorgenommen. Nehmen Sie Logik, oder nehmen Sie die Intransparenz, mit der der Senat handelt: Beides sind Gründe, ihm ein NEIN zu geben.

      Hier erklärt der Logiker: http://argunautik.org/2014/05/16/pro-und-contra-zum-volksentscheid-zum-erhalt-des-tempelhofer-feldes/

      • nun glaube ich aber, dass die entscheidung, die gestern getroffen wurde keine zutiefst logische war. das liegt den meisten menschen ehr nicht, politischen menschen schon garnicht... die getroffene entscheidung war eine, nach meiner auffassung, zutiefst emotionale. gut informiert gelingt es bürgerInnen zumeist ein feines gefühl für dinge zu entwickeln - dem ist rechnung getragen worden. Das politische Gehirn ist vor allem ein emotionales Gehirn - das ist gefährlich und zukunftsweisend zugleich.

      • Kurzer Hinweis, ich hatte nur auf den Beitrag von "Severin" verlinkt, es ist nicht meiner. Das Argument "nicht einmal eine Bank" bezieht sich wohl nur auf die zentrale Freifläche? Da lasse ich mich gerne belehren. Zum "Logiker", entschuldigung, aber davon lasse ich mich jetzt nicht beeindrucken. Politische Willsensbildung ist ein sozialer Bewusstwerdungs- und Aushandlungsprozess von Interessen, keine Mathematik - leider :)