Tempelhof: Das sagt das Senats-Gesetz
Ein Beitrag von Flugfeldkapitäne
Beide Gesetzentwürfe zur Zukunft des Flugfeldes Tempelhof haben etwas gemeinsam: Wirklich genau wissen können wir nicht, was auf dem Feld passiert. Egal ist es deshalb nicht, welchem Gesetz wir unser JA geben. Das eine Gesetz lässt uns alle mitbestimmen, das andere lässt auf der ungeschützten Fläche qua Gesetz alle Bauten zu, egal wie hoch, egal wie hässlich, egal wie teuer, denn der Senat hat in seinem Entwurf nicht eine einzige Regelung zur Bebauung festgehalten.
Wer hat schon einmal in den Gesetzentwurf des Senats geguckt? In drei Paragraphen, die eigentlich die Bebauung gesetzlich bestimmen sollten, steht kein Wort zur Bebauung.
Nicht einmal die Silbe „bau“ kommt in einem der drei Paragrafen vor.
Stattdessen regelt der Senat: „Spuren der geschichtlichen Entwicklung des Geländes werden weitgehend bewahrt“, und das Abgeordnetenhaus regle die Pflege. Das ist Paragraf 1.
Der zweite von drei Paragrafen erlaubt die „Nutzung der Freifläche“ und sagt, das ehemalige Flughafengelände „wird barrierefreier Erholungsraum für alle Bevölkerungsgruppen.“ Das einzige, woran man vermutlich noch arbeiten könnte, ist die Barrierefreiheit, etwa, damit Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen auf die Aussichtstürme können. Ansonsten: „Erholungsraum“, „für alle“ – um das zu gewährleisten, brauchten wir bisher kein Gesetz. Stattdessen hält der Senat im selben Paragrafen fest, dass Sportvereine Angebote zur Verfügung stellen. Das bedeutet auch: Wenn Sportverein X ein Kite-Angebot macht, hat dieser Verein zu den Trainingszeiten das Vorrecht. Einfach mal aufs Feld und Kiten, Longboarden? Bitte nur außerhalb der Trainingszeiten!
Schließlich sagt Paragraf 3 noch, wann das Gesetz inkraft tritt.
FAZIT: Wer dem Senat seine Stimme gibt, öffnet den Weg für eine Bebauung jeder Art sowie Einschränkungen unserer freien, selbst gewählten Freizeitaktivitäten. Die Intransparenz, wie sehr wir mit diesem Gesetz eingeschränkt werden können, sollte Grund genug sein, dem Senat ein NEIN zu geben.
Auf unserer Seite zeigen wir unter anderem, welchen Deutungsmachtkampf beide Parteien führen. Vielleicht ist das der Grund, weshalb über die Inhalte der Gesetzentwürfe so wenig gesprochen wird.
Hier gibt es den Senatsentwurf zum Download und hier ist er mit markierten Stellen, die das zeigen, was neu ist oder anders als beim BI-Entwurf.
Bachmann
Hallo Flugfeldkapitäne, sicher ist die Volksentscheid-Strategie des Senats reichlich seltsam. Allerdings wäre sie dann legitim, wenn dahinter der Wille steht, die Bebauung der Randflächen (Archtiketur usw.) erst noch demokratisch und partizipativ auszuhandeln. Dann würde der Senat dieser Willensbildung - zu Recht! - mit seinem Gesetzentwurf nicht vorgreifen. In dieser Richtung argumentiert hier im Nachbar-Forum Severin : https://publixphere.de/d/586