Zu Fragen der Transparenz verweise ich auf die parallel geführte Diskussion Link: https://publixphere.net/i/salon/proposal/1002-Inwiefern_k%C3%B6nnen_das_Verhandlungsmandat_ , (https://publixphere.net/i/salon/proposal/1002-Inwiefern_k%C3%B6nnen_das_Verhandlungsmandat_), ich glaube, da wird einiger Dissens zu Ihrer Position deutlich.
Zur Frage des Investitionsschutzes: Nein, Rechtsstaatlichkeit und Investitionsschutz schließen sich nicht aus, das ist aber auch nicht die Frage. Die Frage ist die nach dem Zweck von Investitionsschutz.
Zweck des Investitionsschutzes ist es, zwischen Staaten und Unternehmen eine Win-Win-Situation zu schaffen: Dabei sichern Staaten Unternehmen einen gewissen Rechtsschutz zu, womit Unternehmen einen größeren Anreiz erhalten, in diesem Staat zu investieren. Der Staat verstärkt damit seine eigene Wirtschaft.
Investitionsschutz macht daher dort Sinn, wo Unternehmen Rechtsunsicherheit erkennen, welche ein starkes Argument gegen eine Investition ist. Rechtsunsicherheit soll durch Rechtsstaatlichkeit aber gerade aus dem Weg geschafft werden.
Daher kann man sehr wohl die berechtigte Frage stellen, ob es in funktionierenden Rechtsstaaten völkerrechtlich zugesicherten Investitionsschutzrechten überhaupt bedarf? Oder ob mit solchen Rechten nicht letztlich nur ein Geschäftsmodell der Klage gegen demokratisch (und rechtsstaatlich) vorgenommene politische Entscheidungen gefördert wird?
Wenn in Deutschland bereits verwaltungsgerichtlichen Klagen in Millionenhöhe gegen die Abschaltung von Atomkraftwerken aufgrund von Verfahrensfehlern stattgegeben wird: Wo braucht es da noch größeren Rechtsschutz für Unternehmen!?