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Inwiefern können das Verhandlungsmandat und die Inhalte von TTIP demokratisch problematisch sein?


FU BERLINVorlesung im Fachbereich Europarecht an der Freien Universität Berlin. Foto: Europäischer Salon


Am 20.10.2014 diskutierte der Europäische Salon zusammen mit Studierenden des Schwerpunkts Europarecht an der Freien Universität Berlin die Frage “Inwiefern können das Verhandlungsmandat und die Inhalte von TTIP demokratisch problematisch sein?”. Dabei wurden von den Studierenden folgende Thesen aufgeworfen und Standpunkte vertreten:

Unproblematisch:

  • Es mache einen Unterschied, ob man am Ende nur die Möglichkeit habe, dem Abkommen nicht zuzustimmen oder ob man das Abkommen vorher selbst mitgestalten kann.

  • TTIP sei demokratisch noch nicht problematisch, weil bislang noch kein Text des Abkommens vorliege. Das bedeute eben auch nicht, dass die USA am längeren Hebel säßen.

  • TTIP sei demokratisch nicht problematischer als andere völkerrechtliche Verträge.

  • TTIP sei aufgrund des Verhandlungsmandats der Kommission nicht demokratisch problematisch, vielmehr finde bloße Panikmache statt.

Problematisch:

  • Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung, des Einflusses eurokritischer Parteien und der Tatsache, dass sich viele Unionsbürger nicht richtig vertreten fühlen, sei es schwierig, dass die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfänden.

  • TTIP sei auch ohne Vorliegen des genauen Inhalts problematisch, insbesondere bzgl. des Investitionsschutzes, wie man gerade am Beispiel von Vattenfall sehen könne.

  • Problematisch sei, dass man sich nun einmal für die repräsentative Demokratie entschieden habe. Dann könne man in gewissen Bereichen, die einem gerade passen, nicht auf einmal direkte Demokratie verlangen.

  • Sollte ein solch wichtiges Abkommen, das eingehalten werden muss (pacta sunt servanda), nicht partizipativer sein?

Wurden alle Aspekte erwähnt?


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Kommentare

  • David Krappitz Mitglied JEB
    +4

    Demokratie ist die politische Form kollektiver Selbstbestimmung, in welcher ein wie auch immer definiertes "Staatsvolk" die Regeln des gemeinsamen Lebens definiert. Es stellt daher ein Grundproblem des Abschlusses internationaler Verträge dar, dass sie zwischen mehrere demokratischen Legitimationssubjekten ("Staatsvölkern") geschlossen werden.

    Die Selbstbestimmung jedes einzelnen Legitimationssubjektes reduziert sich somit auf die Bereitschaft der anderen Legitimationssubjekte, die eigenen Vorstellungen mitzutragen. Beim Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages werden die eigenen Vorstellungen dadurch gewahrt, dass der Vertrag nach seiner Unterzeichnung ratifizert wird (oder eben nicht). Im Vergleich zu rein nationaler Entscheidungsfindung reduziert sich damit natürlicherweise nicht nur der Umfang möglicher Selbstbestimmung, sondern auch das Gestaltungsverfahren.

    Üblicherweise scheint diese Tatsache als unproblematisch wahrgenommen zu werden, da sie in den wenigsten Fällen thematisiert wird. TTIP hat jedoch eine mediale Aufmerksamkeit erzeugt, die für diese Problematik sensibilisiert hat, und zwar in mehrerlei Hinsicht:

    Erstmals wurde im jetzigen Umfang die Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente kritisiert. Damit wird vor allem das oben erwähnte aus demokratietheoretischer Sicht reduzierte Gestaltungsverfahren angegangen: Wenn schon am Ende die Volksvertretung (europäisches Parlament + ggfs. nationale Parlamente) sich einer "Friss oder stirb"-Entscheidung ausgesetzt sieht, besteht dann nicht zumindest ein demokratischer Anspruch darauf, die Verhandlungsinhalte frühzeitig zu kennen, um seine Ansicht dazu zum Ausdruck bringen zu können? Überwiegt in der Hinsicht tatsächlich das Geheimhaltungsinteresse der Verhandlungsführer, um ihre eigene Position gegenüber dem Verhandlungsgegner zu stärken? Oder ist der demokratische Kollateralschaden, den eine solche Geheimhaltung erzeugt, nicht viel gewichtiger? Haben die Grünen im Europaparlament nicht letztlich die europäische Demokratie gerettet, indem sie das Mandat gegen den Willen des Rates veröffentlicht haben?

    Darüber hinaus umfasst TTIP eine Problematik, die aus der Geschichte der europäischen Integration eigentlich bereits bekannt sein sollte: Wenn wir einen gemeinsamen Markt mit anderen Staaten schaffen, dann impliziert das gemeinsame Regeln. Diese Regeln werden gemeinsamen mit den anderen Staaten beschlossen (vgl. oben erwähnte Reduzierung der selbstbestimmten Regelfindung). Diese Regelfindung fand im Beispiel der EU nicht nur im Abschluss völkerrechtlicher Verträger (z.B. EWG-Vertrag) statt; vielmehr hat die EU Organe eingerichtet, die über den Vertragsschluss hinaus eine gemeinsame Regelfindung vornimmt. (Diese Regelfindung sollte ursprünglich rein technischer Art sein, also die Harmonisierung bestehender nationaler Regelungen, hat sich aber mit der Verdichtung des Regelnetzes immer weiter politisiert (Fragen des Umwelt- oder Verbraucherschutzes, Datenschutz, Schutz kultureller Errungenschaften etc.)).

    Die EU hat versucht, diese nationale Selbstbestimmung so lange wie möglich dadurch aufrecht zu erhalten, dass das beschließende Organ, der Rat, zur Beschlussfassung eine Einstimmigkeit erforderte. Dies ähnelt der völkerrechtlichen Vertragsschließung; auf diesem Wege kann kein Staat zu etwas verpflichtet werden, was er nicht zuvor (meist im Wege der Kompromissfindung) selbst unterschrieben hat. Seit dem Fall des Einstimmigkeitsprinzips durch die Einheitliche Europäische Akte (1986) kann ein EU-Mitgliedstaat bei der europäischen Entscheidungsfindung überstimmt werden, und seit den Maastricht- und Lissabon-Reformen ist das Europäische Parlament als gleichwertiger Co-Gesetzgeber an die Seite des Rates getreten.

    Im Ergebnis kann heute kein europäischer Staat mehr die europäische Gesetzgebung im Alleingang bestimmen. Die nationalen Rechtsordnung haben sich für das europäische Recht geöffnet (Permeabilität der Rechtsordnungen) und der Wächter auf der Brücke in die deutsche Rechtsordnung besteht nur noch in den Vorstellungen einiger Verfassungsrichter.

    Wo liegt der Bezug zu TTIP? Im Gegensatz zu den europäischen Verträgen wird TTIP sehr viel mehr technische Details enthalten, als dies etwa der Vertrag von Lissabon tut. TTIP wird damit vergleichbar mit einem riesigen Gesetzgebungspaket, das zu ganz vielen handelsrelevanten Fragen Entscheidungen trifft und Regeln festlegt. Was in der EU Rat und Parlament im Laufe der Jahrzehnte an gemeinsamen Regeln geschaffen haben, soll TTIP nach detaillierter Aushandlung im Wege eines Vertragsschlusses schaffen.

    Diese geballte Setzung materiellen Rechts im Wege eines einzigen Rechtsaktes stiftet Verwirrung: Wo ansonsten im Parlament und zwischen den Staaten monate- oder jahrelang über einzelne Themen diskutiert wird, die letztendlich individuell beschlossen oder zurückgewiesen werden, soll jetzt über einen völkerrechtlichen Vertrag dieser ganze Diskussionsprozess umgangen werden? Und das womöglich ohne die Möglichkeit, (verfassungs-)gerichtlich gegen einen solchen Vertrag vorzugehen (auch internationale pacta sunt servanda)?

    Selbst wenn also theoretisch durch die Ratifikation (oder Nichtratifikation) die individuellen Interessen der Vertragspartner gewahrt werden könnten: Wird das Europäische Parlament denn tatsächlich ein so umfangreiches Regelwerk ablehnen, wenn ihm (bzw. der Bevölkerung) daran einzelne gravierende Aspekte nicht gefallen? Sollte nicht lieber im Vorfeld MIT den Bürgern geklärt werden, welche Inhalte sie im Abkommen überhaupt wiederfinden wollen und welche nicht? Ist damit nicht das herkömmliche Verfahren zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge vollkommen überholt, insbesondere wenn sie einen derartigen Umfang annehmen?

    Und mal einen Schritt weitergedacht: Die hier entworfene Idee des transatlantischen Freihandels - was trennt diese Idee eigentlich von der Vorstellung, die die europäischen Staaten in den 50er-Jahren entwickelt haben, die eines gemeinsamen Marktes? Wenn man die Sache schon angeht, will man sie nicht richtig angehen? Will man nicht anstelle eines riesigen undurchsichtigen Regelpakets transatlantische Gremien schaffen, die sich dieser Regelsetzung im Einzelnen und mit demokratischer Öffentlichkeit und gemeinsamer Beschlussfassung annehmen? Hoppla, sprechen wir hier nicht plötzlich von einem transatlantischen Ministerrat, vllt sogar einem transatlantischen Parlament?

    Es klingt verwegen, solche Gedanken zu äußern. Aber seien wir mal ehrlich: Fällt euch eine demokratischere Variante ein, um einen transatlantischen Markt zu verwirklichen? Klar, man könnte es einfach sein lassen. Willkommen im 21. Jahrhundert.

    • Also ich sehe folgenden Ausweg aus dem TTIP-Dillemma. 1. Wir verständigen uns in einer breiten, öffentlichen Debatte über unsere Wünsche und 'No-Gos', bevor wir mit ein Verhandlungsmandat beschließen und die Verhandlungen beginnen 2. Es gibt eine 'Änderungs-Schleife' am Ende. Das heißt, das Ergebnis liegt vor, wird breit debattiert und dann startet die zweite Verhandlungsrunde, in die (Ab-)Änderungswünsche einfließen. 3. Nach der zweiten Runde können wir sehen, wie weit wir gekommen sind. Sind wir bereit, Abstriche bei unseren Forderungen zu akzeptieren, weil die Vorteile überwiegen? - bei diesem Prozess könnte sich niemand beschweren, dass er nicht mitmischen konnte. - den jetzigen Prozess empfinde ich als arg zusammengebastelt.

    • Erstmal zu dem erwähnten Punkt "Haben die Grünen im Europaparlament nicht letztlich die europäische Demokratie gerettet, indem sie das Mandat gegen den Willen des Rates veröffentlicht haben": Ja, haben sie (zumindest aus Perspektive der Bürgerinnen und Bürger).

      Und zu den weitere Gedanken: Ich finde nicht, dass das verwegen klingt. Ich bin der Ansicht, dass wir (politische)-Veränderung nur schaffen, wenn wir "out of the box" denken – und genau solche Ideen zulassen, durchspielen und entwickeln. In diesem Sinne klingt die Argumentation absolut schlüssig. Die Realität sieht nur in der Tat leider (oder vielleicht nicht leider) anders aus...

  • Andreas Povel Podiumsgast EU-Salon #3
    +2

    Aufgrund der vorliegenden Informationen (veröffentlichtes Verhandlungsmandat) sieht die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) keinerlei Hinweise darauf, dass TTIP Auswirkungen auf demokratische Prozesse haben wird. Wie bei anderen Abkommen dieser Art wurde das Mandat von allen EU-Mitgliedsländern beschlossen. Das Mandat folgte also einem demokratisch legitimierten Abstimmungsprozess. Nach heutigem Wissensstand wird der finale Verhandlungstext ein „Gemischtes Abkommen“ sein. D.h., dass es sowohl vom EU-Parlament/Rat bestätigt werden muss als auch von den 28 Nationalstaaten.

    Mit der kürzlich beschlossen Offenlegung des Mandats ist die EU-Kommission dem Wunsch nach mehr Transparenz nachgekommen und kann damit Bedenken abbauen. Zudem berichtet die Kommission regelmäßig im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments über den Fortgang der Verhandlungen. Insgesamt hat das Abkommen einen so hohen Grad an öffentlicher Konsultation erreicht wie sonst kein Abkommen.

    • David Krappitz Mitglied JEB
      +3

      Es entspricht ja auch geradezu einer Transparenzoffensive, dass ein seit Monaten geleaktes Dokument kurz vor Ende der Amtszeit der laufenden Kommission noch veröffentlicht hat... Wieso musste das Mandat überhaupt länger als ein Jahr geheimgehalten werden, gerade obwohl ein so großer Bedarf an öffentlicher Konsultation offenbar war? Ich zitiere: "Überwiegt in der Hinsicht tatsächlich das Geheimhaltungsinteresse der Verhandlungsführer, um ihre eigene Position gegenüber dem Verhandlungsgegner zu stärken? Oder ist der demokratische Kollateralschaden, den eine solche Geheimhaltung erzeugt, nicht viel gewichtiger?"

      Ja, die Kommission veröffentlicht mittlerweile Informationen über die einzelnen Verhandlungsrunden. Aber mal ehrlich: Wie soll eine Zivilgesellschaft anhand von fünfseitigen Dokumenten, in denen zu jedem Verhandlungspunkt nicht mehr als drei allgemeine Sätze verloren werden, ein so - und die Aussage werden Sie ja wohl unterschreiben - bedeutsames Abkommen bewerten können? Wäre es nicht viel sinnvoller für alle Beteiligten, Textpassagen, auf die sich die Verhandlungspartner geeinigt haben, zu veröffentlichen und auf diesem Wege der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, sich mit den tatsächlichen Inhalten des Abkommens auseinander zu setzen? Wovor haben Sie/hat die Kommission denn Angst? Die Hälfte der Deutschen unterstützt das Abkommen (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/streit-um-ttip-und-freihandel/emnid-umfrae-die-haelfte-der-deutschen-findet-ttip-gut-13240324.html), wollen Sie deren Unterstützung auch noch verspielen?

      Und zuletzt: Dass das Abkommen den üblichen Gang eines internationalen Vertrags geht, haben wir ja schon festgehalten. Aber was hindert uns daran, an diesem Verfahren demokratische Defizite und den Bedarf an einem besseren Verfahren zu erkennen? Wenn Sie die TTIP-Verhandlungen neu beginnen könnten: Würden Sie nicht selbst vieles anders machen?

      • Andreas Povel Podiumsgast EU-Salon #3 ist dafür
        +1

        Lieber Herr Krappitz, vielen Dank für Ihre ausführlichen Kommentare. Ich freue mich, dass diese Plattform zu einer Konstruktiven Diskussion anregt!

        Ich werde versuchen, auf einige der Punkte einzugehen.

        Generell würden wir (AmCham Germany) uns auch eine größere Transparenz wünschen, vor allem mit Hinblick darauf, dass dann eine weitaus tiefere Analyse des Handelsabkommens möglich wäre. Leider haben wir darauf wenig Einfluss. Denn entgegen vieler Behauptungen haben auch wir (AmCham Germany / Industrieverbände) keinen Zugang zu Material aus den Verhandlungen.

        Auf der anderen Seite liegt es in der Natur von Verhandlungen, dass diese nicht öffentlich sind. Weder Koalitionsverhandlungen, noch Tarifverhandlungen, noch die persönlichen Gehaltsverhandlungen sind öffentlich und unserer Ansicht nach ist das auch wichtig für die verhandelnden Parteien. Es wird in diesem Kontext oft darüber hinweggesehen, dass die EU bei diesem Abkommen einen Verhandlungspartner hat. Um eine vertrauensvolle Basis für Verhandlungen zu haben muss auch auf die Wünsche des Verhandlungspartners eingegangen werden. Die EU-Kommission kann nicht einfach entscheiden Verhandlungstexte zu veröffentlichen. Da müsste der amerikanische Verhandlungspartner erst zustimmen. Wenn die USA das nicht wollen sollten wir das akzeptieren. Die USA akzeptieren ja auch, dass in Europa das Verhandlungsmandat veröffentlicht wurde.

        Bei dem veröffentlichen Mandat verhält es sich ähnlich. Die EU-Kommission konnte es nicht einfach veröffentlichen. Das bedarf der Zustimmung (der Mehrheit) der anderen EU-Staaten. In der deutschen Diskussion wird leider oft nicht mit einbezogen, dass Deutschland keine Verhandlungen mit den USA führt, dass tut die EU und die muss Interessenlagen aus 28 Nationalstaaten unter einen Hut zaubern. Das ist oft nicht einfach.

        • Herr Povel, Sie argumentieren, in der EU müsse Rücksicht genommen werden auf das Interesse der USA an der Geheimhaltung der Verhandlungstexte. Wie sieht es denn aber in der US-amerikanischen Zivilgesellschaft aus? Gibt es dort nicht vielleicht auch ein großes Interesse an mehr Transparenz?

          • Andreas Povel Podiumsgast EU-Salon #3
            +1

            Liebe Jill,

            Aus Sicht der AmCham gilt für die USA das Selbe wie für die EU. Auch wir würden uns auch über mehr Informationen und Transparenz freuen. Allerdings muss man sagen, dass es in den USA sog. „reading rooms“ gibt in denen zumindest die Abgeordneten des Kongresses die aktuellen Verhandlungsdokumente einsehen können. Darüber ist es den Bürgern theoretisch möglich über Ihren Abgeordneten auch Informationen über TTIP zu bekommen. Zudem ist im amerikanischen Abstimmungsprozess vorgesehen, dass ein „draft Text“ zu gegebener Zeit durch den gesamten Kongress gesichtet werden kann und Anmerkungen eingebracht werden können. Das ist in der EU leider nicht der Fall.

            Generell ist unsere Wahrnehmung jedoch, dass die US Bürger sich weit weniger kritisch mit dem Abkommen auseinandersetzen.

          • arebentisch ist dafür
            +1

            Grundsätzlich interessieren sich ja auch "Industrievertreter" für Transparenz, weil sich geheime Verhandlungen nicht zielführend lobbyieren lassen.

            Der Punkt ist allerdings, dass meiner Ansicht nach gemäß Lissabon-Vertrag die Kommission gar keine Kompetenz hat Geheimhaltungsabkommen mit Drittstaaten zu vereinbaren, da gilt die größtmögliche Offenheit nach Artikel 14 AEUV. Wer mit der EU verhandeln will, sollte sich daran halten. Wenn Offenheit nicht möglich ist, darf die EU auch nicht verhandeln.